Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen


§ 1             Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den allgemeinen und kaufmännischen Geschäftsverkehr mit Bestellern unabhängig davon, ob diese Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Sie gelten auch dann, wenn sie bei gesondert oder zusätzlich vereinbarten Individualverträgen nicht ausdrücklich erwähnt werden. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Alganex verkauften Waren.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Besteller bei Annahme eines Angebots auf eigene Geschäftsbedin­gungen verweist, es sei denn, diesen wurde seitens Alganex ausdrücklich zugestimmt.
§ 2             Vertragsschluss
Der Vertrag ist mit dem Empfang der schriftlichen Bestätigung durch Alganex, dass er die Bestellung annimmt (Auftragsbestätigung) abgeschlossen. Angebote, die keine Annahmefrist enthalten, sind unverbindlich.

§ 3             Schriftform
Bestellungen und Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail, Fax).
Nebenabreden und Ergänzungen oder abweichende Individualabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform bzw. einer schriftlichen Bestätigung durch Alganex, wobei Abweichungen und Veränderungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Individualvereinbarungen gekennzeichnet sein müssen.
Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in den von Alganex vorgelegten Unterlagen besteht für Alganex keine Verbindlichkeit. Der Kunde hat Alganex auf solche offensichtlichen Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler hinzuweisen.
§ 4             Umfang der Lieferung
Die Lieferungen durch Alganex sind in der jeweiligen Auftragsbestätigung einschließlich eventueller Beilagen zu dieser abschließend aufgeführt.

§ 5             Termine, Fristen, Verzug
Von Alganex in Aussicht gestellte Lieferzeiten/-termine gelten stets nur annähernd. Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich eine feste Lieferfrist zugesagt oder vereinbart ist. Zugesagte oder vereinbarte Lieferfristen rechnen ab Auftragsbestätigung, bei Lieferung gegen Vorkasse ab Zahlungseingang.

Sofern Alganex einen vereinbarten Termin nicht einhält, bedarf es zwingend einer nochmaligen Mahnung durch den Besteller, um die Rechtsfolgen des Verzuges herbeizuführen. Diese Mahnung bedarf der Textform und muss eine angemessene Frist enthalten.

Sollte die gesetzte Frist unangemessen sein, wird durch die unangemessene Frist eine angemessene Frist in Gang gesetzt.

§ 6             Preise/Lieferung
Wenn nichts anderes ausdrücklich festgelegt ist, sind die vereinbarten Preise Festpreise.
Alle vereinbarten Preise sind Nettopreise. Hinzuzurechnen ist jeweils der gesetzliche Umsatzsteuersatz, der bei Lieferung der Leistung Gültigkeit hat.
Lieferung ins EU-Ausland
Bei einer Lieferung ins europäische Ausland erfolgt die Lieferung steuerfrei (§ 4 Nr. 1b i.V.m. § 6 a UStG). Alganex ist verpflichtet, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Abnehmers anzugeben, die dem Besteller zusammen mit der Auftragserteilung mitzuteilen ist.

Lieferung ins Nicht-EU-Ausland
Bei einer Lieferung ins nicht-europäische Ausland erfolgt die Lieferung steuerfrei § 4 Nr. 1a i.V.m. § 6 UStG). In diesem Fall vermerkt Alganex auf der Rechnung den Hinweis „umsatzsteuerbefreit, wegen Ausfuhrlieferung“.

Alle Preise verstehen sich in EUR.
Für alle Lieferungen durch Alganex gelten EXW Incoterms (2010), bezogen auf das Lager, ab dem Alganex jeweils liefert, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
Alganex ist ausnahmsweise nicht zur Lieferung der bestellten Ware verpflichtet, wenn Alganex die Ware ihrerseits ordnungsgemäß bestellt hat, jedoch nicht richtig oder rechtzeitig beliefert wurde (kongruenter Deckungskauf), ohne dass dies für Alganex vorhersehbar war. Voraussetzung ist, dass Alganex die fehlende Warenverfügbarkeit nicht zu vertreten hat und den Besteller unverzüglich informiert hat. Sodann wird Alganex von seiner Lieferverpflichtung frei. Bei entsprechender Nichtverfügbarkeit der Ware wird Alganex bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.
§ 7             Verpackung,  Versand und Transport
Die Verpackung wird von Alganex besonders in Rechnung gestellt.
Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
§ 8             Prüfung und Abnahme der Lieferungen und Leistungen
Alganex wird die Lieferungen und Leistungen soweit üblich vor Versand prüfen. Verlangt der Besteller weitergehende Prüfungen, sind diese besonders zu vereinbaren und vom Besteller zu bezahlen.
Der Besteller wird unverzüglich nach Eingang der Produkte prüfen, ob sie der bestellten Menge und dem bestellten Typ entsprechen und ob äußerlich erkennbare Transportschäden oder äußerlich erkennbare Mängel vorliegen. Weitergehende Untersuchungspflichten obliegen dem Besteller nicht.
Der Besteller hat festgestellte Mängel gegenüber Alganex unverzüglich schriftlich zu rügen. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen als genehmigt.
§ 9             Rechnungen/Zahlungen
Nach Rechnungsstellung ist der Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für Teil- und/oder Abschlagsrechnungen. Skonti müssen immer gesondert vereinbart werden. Hinsichtlich der Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es ausschließlich auf den Zahlungseingang bei Alganex an.
Alganex ist jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen, worauf Alganex in der Auftragsbestätigung ausdrücklich hinweist.
Scheckzahlungen gelten erst nach unwiderruflicher Einlösung als erfolgt. Skontofristen sind bei Eingang bzw. Annahme eines Schecks nur dann eingehalten, wenn dieser unverzüglich und unwiderruflich eingelöst wird.
Das Ziehen eines Wechsels bedarf einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit Alganex. Bei Annahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet, sie sind sofort in bar zu zahlen.
Überschreitet der Kunde die Zahlungsfrist, finden die gesetzlichen Regelungen zum Verzug Anwendung.
Verzugszinsen werden in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr berechnet. § 288 Abs. 3 bis 5 BGB bleiben unberührt.
Ein Zurückbehaltungsrecht von Zahlungen wegen irgendwelcher von Alganex nicht anerkannter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, es sei denn, der Anspruch ist rechtskräftig festgestellt, dies gilt auch für die Aufrechnung mit solchen Ansprüchen.
Forderungen an Alganex dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von Alganex an Dritte abgetreten werden.
§ 8             Garantie, Gewährleistung
Eine Gewährleistungsverpflichtung seitens Alganex richtet sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch mit der Maßgabe, dass Alganex auf jeden Fall das Recht und die Möglichkeit auf Nachbesserung einzuräumen ist. Schlägt die Nacherfüllung hinsichtlich eines der Gewährleistungspflicht von Alganex unterliegenden Fehlers fehl und/oder sind für den Besteller weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann dieser anstelle der Nachbesserung vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
Über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantien oder eine Gewährleistung wegen besonderer zugesicherter Eigenschaften übernimmt Alganex nur, wenn dies im Einzelfall in den besonderen Vertragsbedingungen festgelegt ist oder hierüber eine als Individualregelung gekennzeichnete Vereinbarung schriftlich geschlossen wurde.
Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet Alganex - außer für Personenschäden und vertragstypische Schäden, die dem Besteller infolge einer wesentlichen Vertragspflichtverletzung durch Alganex entstanden sind - nur in den Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
§ 9             Haftung
Die Haftung von Alganex auch aus Delikt ist - außer für Personenschäden und vertragstypische Schäden, die dem Besteller infolge einer wesentlichen Vertragspflichtverletzung durch Alganex entstanden sind - auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, das gilt auch bei Handlungen von Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen. § 8 Ziff. 3 S. 2 gilt entsprechend. Soweit gesetzlich zulässig ist die Haftung von Alganex auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

§ 10           Eigentum
Alganex behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Alganex ist berechtigt, die Versendung weiterer Ware solange zu verweigern, bis der Kunde den vollen Kaufpreis nebst eventuellen Nebenforderungen bezahlt hat.

§ 11           Höhere Gewalt
Krieg, Bürgerkrieg, Exportbeschränkungen bzw. Handelsbeschränkungen aufgrund einer Änderung der politischen Verhältnisse sowie Streiks, Aussperrung, Betriebsstörung, Betriebseinschränkungen sowie ähnliche Ereignisse, die Alganex eine Vertragserfüllung unmöglich oder unzumutbar machen, gelten als höhere Gewalt und befreien Alganex für die Dauer ihres Vorliegens dieser Ereignisse von der Pflicht zur Leistung. Die Vertragspartner sind verpflichtet, sich hierüber zu benachrichtigen und ihre Rechte und Pflichten den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

§ 12           Allgemeine Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der im Einzelfall vereinbarten besonderen Vertragsbedingungen unrichtig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Lücken im Vertrag sind durch ergänzende Vertragsauslegung unter Anwendung der allgemeinen Gesetze zu schließen; § 139 BGB ist ausgeschlossen.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Alganex gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat. Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag, soweit der Besteller Kaufmann ist, ist Dresden
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, gilt als Erfüllungsort Berlin.